Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Simon Mittermeier
Jechtenham 6a, Taufkirchen an der Pram
Kontaktdaten: +43 650/6262577
Mailadresse: info@forstunternehmen-mittermeier.at
ATU 74188238
Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern und Vertragspartnern
Sie gelten sowohl für forstliche Dienstleistungen (z.B. Holzernte, Bringung, Aufforstung, Pflege), als auch für Holzhandel, Holzankauf (insbesondere Stockkauf und Rundholzankauf), Vermittlung, Holzvermarktung sowie Betreuungs- und Beratungstätigkeiten.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung eines Angebots oder tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Leistungen umfassen insbesondere mechanisierte Holzernte mittels Harvester, Holzbringung mittels Forwarder, Aufarbeitung von Sturm-, Schnee- und Käferholz,
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung nachzuweisen und alle relevanten Informationen über Grundstücksgrenzen, Leitungen, Kabel, Drainagen und sonstige Anlagen bekanntzugeben.
Der Auftraggeber hat sämtliche notwendigen Zugänge, Zufahrten, Genehmigungen, Pläne und Informationen rechtzeitig bereitzustellen, damit die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.
§ 4a Befahrbarkeit und Arbeitsbedingungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei unzureichender Bodentragfähigkeit, Sicherheitsrisiken oder unpassierbaren Zufahrten abzulehnen oder zu unterbrechen. Stillstandskosten können verrechnet werden.
Kommt es aus verschiedenen Gründen durch den Auftraggeber zu Verzögerungen, Unterbrechnungen oder zur vorzeitigen Beendigung ist der Auftragnehmer berechtigt bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und Ersatz aus daraus resultierenden Mehrkosten und Nachteile zu verlangen (Personal- und Maschineneinsatz, Standzeiten, An- und Abtransport (Zu- und Rückführung von Maschinen und Personal), Treibstoff- und Rüstkosten sowie organisatorischer Mehraufwand)
§ 5 Termine und Leistungsfristen
Witterung, Sturm, Käferkalamitäten, Hochwasser, Maschinenausfälle und behördliche Maßnahmen verlängern Leistungsfristen angemessen.
§ 6 Preise
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Verrechnung kann je Festmeter, Erntefestmeter, Schüttraummeter, Maschinenstunde, Hektar oder nach Regie erfolgen. Erschwernisse werden gesondert verrechnet.
§ 7 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach österreichischem Recht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längeren Projekten, bei erheblichem Maschineneinsatz oder bei projektbezogenen Aufwendungen Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder beendet er den Auftrag vorzeitig, so sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen jedenfalls zu bezahlen
§ 8 Wald-, Boden- und Flurschäden
Vertragsgemäß sind unvermeidbare Fahrspuren, Rückegassen und Bodenverdichtungen im technisch unvermeidbaren Ausmaß.
§ 8a Leitungen und unterirdische Anlagen
Nicht bekanntgegebene Leitungen, Kabel oder Drainagen gehen hinsichtlich daraus entstehender Schäden zu Lasten des Auftraggebers.
§ 9 Holzhandel und Stockkauf
Für Holzhandelsgeschäfte gelten ergänzend die österreichischen Holzhandelsnuancen in der jeweils gültigen Fassung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.
§ 11a Holzvermessung und Abrechnung
Harvesterdaten, elektronische Messsysteme oder Werksvermessungen können als verbindliche Abrechnungsgrundlage vereinbart werden.
§ 12 Haftung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Entgangener Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen.
§ 12a Haftungsbegrenzung für Forstmaschinen
Schäden durch nicht gemeldete Hindernisse wie Kabel, Fundamente, Metallteile oder Leitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 13 Höhere Gewalt
Naturkatastrophen, Sturm, Waldbrand, Hochwasser, Pandemien oder behördliche Maßnahmen gelten als höhere Gewalt.
§ 14 Arbeitssicherheit
Arbeiten können bei Gefährdung von Personen oder Maschinen sofort eingestellt werden.
§ 15 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
§ 16 Gerichtsstand und Recht
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
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