AGB - Forstunternehmen Simon Mittermeier

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Simon Mittermeier
Jechtenham 6a, Taufkirchen an der Pram
Kontaktdaten: +43 650/6262577
Mailadresse: info@forstunternehmen-mittermeier.at
ATU 74188238
Stand:
 Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen gegenüber ihren Auftraggebern und Vertragspartnern

  2. Sie gelten sowohl für forstliche Dienstleistungen (z.B. Holzernte, Bringung, Aufforstung, Pflege), als auch für Holzhandel, Holzankauf (insbesondere Stockkauf und Rundholzankauf), Vermittlung, Holzvermarktung sowie Betreuungs- und Beratungstätigkeiten.

  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

  4. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

Verträge kommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, Unterfertigung eines Angebots oder tatsächlichen Leistungsbeginn zustande.

§ 3 Leistungsumfang

Leistungen umfassen insbesondere mechanisierte Holzernte mittels Harvester, Holzbringung mittels Forwarder, Aufarbeitung von Sturm-, Schnee- und Käferholz,

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung nachzuweisen und alle relevanten Informationen über Grundstücksgrenzen, Leitungen, Kabel, Drainagen und sonstige Anlagen bekanntzugeben.
Der Auftraggeber hat sämtliche notwendigen Zugänge, Zufahrten, Genehmigungen, Pläne und Informationen rechtzeitig bereitzustellen, damit die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden können.

§ 4a Befahrbarkeit und Arbeitsbedingungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bei unzureichender Bodentragfähigkeit, Sicherheitsrisiken oder unpassierbaren Zufahrten abzulehnen oder zu unterbrechen. Stillstandskosten können verrechnet werden.
Kommt es aus verschiedenen Gründen durch den Auftraggeber zu Verzögerungen, Unterbrechnungen oder zur vorzeitigen Beendigung ist der Auftragnehmer berechtigt bereits erbrachte Leistungen abzurechnen und Ersatz aus daraus resultierenden Mehrkosten und Nachteile zu verlangen (Personal- und Maschineneinsatz, Standzeiten, An- und Abtransport (Zu- und Rückführung von Maschinen und Personal), Treibstoff- und Rüstkosten sowie organisatorischer Mehraufwand)

§ 5 Termine und Leistungsfristen

Witterung, Sturm, Käferkalamitäten, Hochwasser, Maschinenausfälle und behördliche Maßnahmen verlängern Leistungsfristen angemessen.

§ 6 Preise

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten sämtliche Preise in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Verrechnung kann je Festmeter, Erntefestmeter, Schüttraummeter, Maschinenstunde, Hektar oder nach Regie erfolgen. Erschwernisse werden gesondert verrechnet.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind binnen 7 Tagen ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach österreichischem Recht. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen behaupteter Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen, sofern diese nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer schriftlich anerkannt wurden.  Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei längeren Projekten, bei erheblichem Maschineneinsatz oder bei projektbezogenen Aufwendungen Abschlagszahlungen oder Teilrechnungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu legen. Tritt der Kunde nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurück oder beendet er den Auftrag vorzeitig, so sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Aufwendungen jedenfalls zu bezahlen

§ 8 Wald-, Boden- und Flurschäden

Vertragsgemäß sind unvermeidbare Fahrspuren, Rückegassen und Bodenverdichtungen im technisch unvermeidbaren Ausmaß.

§ 8a Leitungen und unterirdische Anlagen

Nicht bekanntgegebene Leitungen, Kabel oder Drainagen gehen hinsichtlich daraus entstehender Schäden zu Lasten des Auftraggebers.

§ 9 Holzhandel und Stockkauf

Für Holzhandelsgeschäfte gelten ergänzend die österreichischen Holzhandelsnuancen in der jeweils gültigen Fassung.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§ 11 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht.

§ 11a Holzvermessung und Abrechnung

Harvesterdaten, elektronische Messsysteme oder Werksvermessungen können als verbindliche Abrechnungsgrundlage vereinbart werden.

§ 12 Haftung

Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Entgangener Gewinn und Folgeschäden sind ausgeschlossen.

§ 12a Haftungsbegrenzung für Forstmaschinen

Schäden durch nicht gemeldete Hindernisse wie Kabel, Fundamente, Metallteile oder Leitungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 13 Höhere Gewalt

Naturkatastrophen, Sturm, Waldbrand, Hochwasser, Pandemien oder behördliche Maßnahmen gelten als höhere Gewalt.

§ 14 Arbeitssicherheit

Arbeiten können bei Gefährdung von Personen oder Maschinen sofort eingestellt werden.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

§ 16 Gerichtsstand und Recht

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.